- Kollegschule
- Kollegschule,Einrichtung des Sekundarbereichs II in Nordrhein-Westfalen; ein Modellversuch zur Integration berufsbezogener und studienbezogener Bildungsgänge. Die Kollegschule steht Absolventen des 10. Schuljahrs nichtgymnasialer Schularten offen. Die Anerkennung des Abschlusses einer Kollegschule als allgemeine Hochschulreife war in der Kultusministerkonferenz (KMK) lange Zeit umstritten. Seit dem Beschluss der KMK zur gymnasialen Oberstufe im Oktober 1987 müssen die Kollegschulen im Hinblick auf das Abitur die üblichen Bestimmungen der gymnasialen Oberstufe erfüllen. Somit steht auch eine zweite Fremdsprache auf dem Lehrplan, in der z. B. Fachoberschüler nicht über Grundkenntnisse verfügen. Diese Bestimmung und die Regelung, dass der doppelt qualifizierende Abschluss der Kollegschule getrennt durchgeführt werden muss (als berufsqualifizierende und als Abiturprüfung), bedeuten die Verlängerung der Kollegschule von drei auf vier Jahre.Die Bezeichnung Kollegschule ist erst seit 1974 üblich (der Deutsche Bildungsrat bezeichnete Einrichtungen dieser Art in einer Empfehlung von 1974 als Kollegs). - Eine Integration berufsfeldbezogener und studienbezogener Bildung wird auch in einigen Berliner Oberstufenzentren erprobt.
Universal-Lexikon. 2012.